Zum Inhalt springen

Teilnahmebedingungen

Allgemeines

Pro Autor:in darf nur ein Werk für den Vielfalter-Literaturpreis eingereicht werden. D.h. auch, Autor:innen können entweder ein in einem Verlag veröffentlichtes Werk einreichen oder ein unveröffentlichtes Manuskript (aber nicht beides).

Alle eingereichten Werke, Verlagsveröffentlichungen (ausgeschlossen sind Verlage, die eine Kostenbeteiligung der Urheber:innen verlangen) wie Manuskripte, müssen original-deutschsprachige Texte sein.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen von: Dove, Arena Verlag, DAV, Literaturhaus Kassel, Deutscher Literaturfonds, der Jury und des Orga-Teams des Vielfalters (aktuelle wie ausgeschiedene).

Den Teilnehmenden entstehen durch die Teilnahme keine Kosten. Eine Barauszahlung des Gewinns sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen.

Ablehnungen werden nicht begründet. Es wird keine Korrespondenz geführt.

Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können zum Ausschluss führen.

Verlagsveröffentlichungen

Es dürfen ausschließlich in Verlagen (keine Druckkostenzuschuss- oder andere Verlage, die eine Kostenbeteiligung von Urheber:innen verlangen) veröffentlichte Bücher eingesandt werden.

Alle Einsendungen müssen digital und anonymisiert erfolgen (keine Buchcover, keine Titelnennung, keine Namen von Autor:innen und Illustrator:innen, keine Verlagsnennung im Dokument und Dokumentnamen).

Pro Autor:in darf nur ein Werk eingereicht werden.

Eine zusätzliche Einreichung in der Kategorie unveröffentlichte Manuskripte ist nicht möglich.

Einreichen können Autor:innen, Illustrator:innen, Verlage.

Unveröffentlichte Manuskripte

Teilnahmeberechtigt sind alle Autor:innen, die über sämtliche Nutzungsrechte an ihrem Manuskript verfügen und ihr Manuskript noch nicht veröffentlicht haben.

Jede:r Autor:in darf sich nur mit einem Werk bewerben. Minderjährige Autor:innen müssen über die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten verfügen.

Eine zusätzliche Einreichung in den Kategorien der Verlagsveröffentlichungen ist nicht möglich.

Die Preisträger:innen erhalten vom Arena Verlag einen Verlagsvertrag mit einem Garantiehonorar von 5.000 Euro.

Wenn dies angebracht ist, hat der Verlag das Recht, Manuskripte mit Illustrationen anzureichern. Das Garantiehonorar sowie Tantiemen werden ggf. zwischen Autor:in und Illustrator:in aufgeteilt.

Das mit dem Vielfalter ausgezeichnete Manuskript wird vom DAV (Der Audio Verlag) als Hörbuch veröffentlicht, ebenfalls gegen ein Garantiehonorar und zu marktüblichen Konditionen.

Die Preisträger:innen haben das Recht, eine Veröffentlichung abzulehnen.